Setzkescher verboten
03.05.2016 um 20:59 Uhr
Vor wenigen Tagen erreichte den Vorstand das aktuelle Rundschreiben des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe. In diesem wird auf ein mit sofortiger Wirkung eintretendes Setzkescherverbot im westdeutschen Kanalnetz hingewiesen.

Aus dem Rundschreiben des LFV:
6. Setzkescherverbot in den Kanälen
Der Einsatz des Setzkeschers ist aus tierschutzrechtlichen Gründen fragwürdig. Insbesondere in stark fließenden Gewässern sowie in Schifffahrtswegen ist der Setzkescher kritisch zu beurteilen, weil die Fische durch die Einengung bei stark strömendem Wasser oder Wellenschlag Schäden erleiden können. Aus diesem Grund ist es bereits jetzt gängige Praxis, dass die Wasserschutzpolizei Angler, die an den Kanälen Setzkescher benutzen, wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anzeigen.

Der Landesfischereiverband als Pächter der Kanalstrecken verbietet daher ab sofort den Einsatz des Setzkeschers am Westdeutschen Kanalnetz und wird dieses Verbot in den Erlaubnisschein 2017 aufnehmen. Der LFV verdeutlicht damit die bisherige gleichlautende Empfehlung.

Bitte geben Sie diese Information an Ihre Vereinsmitglieder weiter und weisen Sie darauf hin, dass die Benutzung eines Setzkeschers am Kanal einen Straftatbestand nach dem Tierschutzgesetz darstellen kann.

Wir halten alle Mitglieder an, sich an das ausgesprochene Setzkescherverbot zu halten!

Euer Vorstand

Bitte Login benutzen, um Kommentare zu schreiben.
Neuigkeiten
Makrelentour am 15.8.26 ist aus...
10.05.2026 um 16:12 Uhr
Makrelentour "26" nach Scheveni...
01.02.2026 um 10:29 Uhr
Meldepflicht von Anglerfängen a...
04.12.2025 um 11:21 Uhr
Stammtisch am 2.April 2024 muss...
24.03.2024 um 15:31 Uhr
Termine
Öffentlich: Stammtisch
02.06.2026 um 19:00 Uhr
Öffentlich: Stammtisch
07.07.2026 um 19:00 Uhr
Öffentlich: Stammtisch
04.08.2026 um 19:00 Uhr
Öffentlich: Makrelentour 2026 ...
15.08.2026 um 03:30 Uhr
Partner
Angelsport Wiemann
Ferienhaus in Schweden
Besucher
Online: 4
Heute: 205
Monat: 454
Gesamt: 1.724.755