Fischereischeinverlängerung und Kinderangeln: Infos vom Ministerium
12.05.2013 um 20:26 Uhr
Zwei interessante Schreiben haben den Weg in unseren Download-Bereich gefunden. Unter der Kategorie Verschiedenes sind nun zwei PDF-Dokumente hinterlegt, welche Stellungnahmen des Ministerums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz bezüglich der Themen Fischereischeinverlängerung und Kinderangeln beinhalten.

In ersterem Brief wird auf Anfrage eines Betroffenen aus Vreden geantwortet, dessen Fischereischein vom zuständigen Bürgerbüro nicht im Voraus für das Folgejahr verlängert wurde. Hier wird vom Ministerium klargestellt: Der Fischereischein muss auf Verlangen des Inhabers auch bereits im Vorjahr, z.B. im letzten Quartal, verlängert werden. Damit ist ein häufiges, auch bei uns im Verein bekanntes Problem nun eindeutig geklärt.

Die Stellungnahme zum Kinderangeln ist bereits gut drei Jahre alt und setzt sich prinzipiell aus den folgenden Kernaussagen zusammen:
  • Alle vom Jungangler durchführbaren Vorgänge des Angelns sind bei unter 10-jährigen unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung grundsätzlich erlaubt.
  • Davon ausgenommen sind tierschutzrechtliche Tätigkeiten, insbesondere Abhaken und Töten des Fisches.
  • Die begleitenden Fischereischeininhaber tragen die volle Verantwortung für das Handeln der Jungangler.

Interessenten können sich die Dokumente unter den nachfolgenden Links herunterladen.

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