Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft hat gemäß den Bedingungen der Satzung und der von jedem Mitglied unterschriebenen Beitrittserklärung zu erfolgen:

  • Der Vereinsaustritt muss bis zum 30.09. eines jeden Kalenderjahres schriftlich und per Einschreiben der Geschäftsstelle oder dem 1. Vorsitzenden angekündigt werden.
  • Bei Vereinsaustritt sind das Satzungsheftchen sowie der Sportfischerpass zurückzugeben.

Kündigungen, die oben genannten Punkten nicht entsprechen, gelten als nicht erfolgt und werden daher auch nicht bestätigt. Desweiteren werden keine Kündigungen auf elektronischem Wege akzeptiert.

Stand: 19.06.2013
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